Bundesverfassungsrichterin Miriam Meßling spricht am Riemenschneider-Gymnasium

Wofür genau ist eigentlich das Bundesverfassungsgericht zuständig? Gibt es vergleichbare Institutionen in anderen Ländern? Kompetente Antworten auf diese und weitere Fragen erhielten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Fördervereinsmitglieder sowie weitere Interessierte bei einem Vortrag von Bundesverfassungsrichterin Dr. Miriam Meßling an unserer Schule.

Gleich zu Beginn des Vortrags stand die Mahnung, dass bei Versuchen in anderen Ländern, die Demokratie einzuschränken, immer zunächst die Abschaffung der unabhängigen Justiz im Fokus der Umtriebe stehe. Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen stellte die Richterin nicht nur die Geschichte und die Funktionsweise des Gerichts sowie ausgewählte prägnante Beispielfälle wie insbesondere die Schulschließungen während der Coronapandemie in den Mittelpunkt. Die Zuhörer erfuhren auch kleine wissenswerte Details: So werden die berühmten roten Roben der Verfassungsrichter nicht individuell hergestellt, sondern ganz im Sinne der Nachhaltigkeit von Richter zu Richter weitergereicht.

Miriam Meßling hat einen besonderen Bezug zum Riemenschneider-Gymnasium: Als Mutter einer ehemaligen Schülerin war sie drei Jahre lang Mitglied des Elternbeirats unserer Schule. Die Arbeit in beiden Gremien sei durchaus vergleichbar, betonte die Referentin, weil hier wie dort Teamarbeit und Konsensfähigkeit gefragt seien. Schulleiter Klaus Gerlach scherzte deshalb, sein Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht sei noch weiter gestiegen, als er erfahren habe, dass Frau Meßling dorthin berufen wurde.

Langanhaltender Applaus und eine Vielzahl von Fragen an die Referentin von Seiten der zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer zeugten davon, wie interessiert und positiv der Vortrag aufgenommen wurde. Toheed Ahmad, der die 10. Klasse der Schule besucht, sagt: „Ich fand den Vortrag total interessant, weil ich vorher nicht wirklich eine Vorstellung davon hatte, was das Bundesverfassungsgericht eigentlich macht.“ Beeindruckt war der Schüler auch davon, dass die Verfassungsrichterin detailliert auf seine Frage nach der Rechtmäßigkeit des Verbots von pro-palästinensischen Demonstrationen in Deutschland durch Bundeskanzler Olaf Scholz einging.