Die Funktion der Schulsozialarbeit übernimmt bei uns:

Günther Kießling
Dipl.-Päd.
Systemischer Coach für Neue Autorität


Kontaktinformationen:

Sprechzeiten:
Montag: 9:00 – 11:30
Dienstag: 9:00 – 12:30
Mittwoch: 9:00 – 12:30
Donnerstag: 9:00 – 12:30
Freitag: —

Telefon: ​0931 / 322 65 – 45

E-Mail: guenther.kiessling@ealev.de

Büro: Raum 123 (1. Stock)


Schulsozialarbeit ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie hat das Ziel junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern. Hierdurch sollen insbesondere soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen reduziert werden.

Das kostenlose und vertrauliche Beratungsangebot richtet sich dabei an Lehrer, Eltern und natürlich die Kinder und Jugendlichen der Schule. Mögliche Themenfelder sind hierbei z.B.

  • Schwierigkeiten im Familien- und Schulalltag
  • Konflikte und Stress
  • ungewöhnliche oder auffällige Verhaltensweisen von jungen Menschen
  • allgemeine Fragen zur Erziehung und Entwicklung von Kindern

Tätigkeitsfeld:

Zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören im präventiven und intervenierenden Bereich u.a.:

  • Beratung von jungen Menschen, mit dem Ziel, ihre Kompetenzen zur Lebensbewältigung in der Schule zu stärken
  • Unterstützung beim Erwerb insbesondere von sozialen Kompetenzen und Arbeitstugenden
  • Unterstützung beim Erwerb von Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung
  • Soziale Gruppenarbeit, Umgang mit Stress im Schulalltag etc.
  • Beratung von Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten
  • Vermittlung von Kontakten und Koordination mit anderen Einrichtungen
  • Sozialpädagogische Diagnostik
  • Konfliktbewältigung in der Schule mit Lehrern, Schülern und Eltern
  • Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten
  • Anregung von ergänzenden/weiterführenden Maßnahmen/Hilfen; rechtzeitige Einschaltung der sozialen Dienste des Jugendamtes bzw. des Allgemeinen Sozialdienstes, wenn sich ein Hilfebedarf nach § 27 ff SGB VIII oder § 35a SGB VIII abzeichnet.
  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII bei Bedarf
  • Kooperation mit allen regional wichtigen Institutionen und Einrichtungen
  • Dokumentation der Tätigkeit und Ereignisse