Termine

Theaterklasse

theaterklasseAb dem Schuljahr 2012/13 besteht für die neuen Fünftklässler am Riemenschneider-Gymnasium die Möglichkeit des Besuchs einer sogenannten Theaterklasse.

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Schulunfall

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall mit Körperverletzung in der Schule und auf dem Schulweg?

  1. Schul- bzw. Schulwegeunfälle bitte sofort dem Sekretariat der Schule mitteilen. Binnen 3 Tagen muss dann eine vollständig ausgefüllte Unfallanzeige dem Sekretariat vorgelegt werden.(Hinweiße zur Unfallanzeige finden Sie weiter unten.)
  2. Den behandelnden Arzt / Zahnarzt oder die zuständige Stelle des Krankenhauses auf die Tatsache hinweisen, dass es sich hier um einen Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg gehandelt hat. Die Kosten der Behandlung sind dann in der Regel direkt mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversi­cherung abzurechnen.
  3. Bitte keine Privatrechnungen annehmen. Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind vertraglich ver­pflichtet, die Kosten der Behandlung direkt mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen. (Mehrkosten aus Privatrechnungen werden vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen.)

Die Ansprüche auf Unfallentschädigung werden von Amts wegen festgestellt. Geschieht dies nicht, so muss der Anspruch zur Vermeidung der Verjährung vom Versicherten selbst spätestens zwei Jahre nach dem Unfall beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden

 

Die Unfallanzeige

Wir bieten Ihnen hier die Unfallanzeige als Download in Form eines Word-Formulars an. Dieses Formular lässt sich sowohl mit Microsoft Word öffnen als auch mit OpenOffice.

Was mache ich mit dem Formular?

Sie füllen bitte das Formular digital aus, speichern es ab und schicken es per E-Mail an unseren Sicherheitsbeauftragten Herr Wegner. E-Mail-Adresse:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei Rückfragen zum Vorgehen nach einem Unfall oder zur Unfallzeige können Sie gerne über unser Onlineformular oder direkt per Mail mit Herr Wegner Kontakt aufnehmen